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Unterschied zwischen Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherung
 
Die Unfallversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung unterscheiden sich im Leistungsfall erheblich.
 
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherungen erhalten Sie die vereinbarte BU-Rente, wenn Sie durch eine Invalidität Ihrer Arbeit nicht mehr nachkommen können. In der Regel erhalten Sie die Rente ab einem Invaliditätsgrad von 50%. Einzelne Versicherungen bieten schon ab 25% Invalidität Leistungen an. Andere Berufsunfähigkeitsversicherungen leisten erst ab einem Invaliditätsgrad von 90%.
Die Leistung wird erbracht wenn die Invalidität durch einen Unfall oder eine Erkrankung, auch psychische Erkrankung entsteht.
Dabei sind immer die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers maßgeblich. Diese können sich erheblich unterscheiden.
 
Bei den meisten Unfallversicherungen erhalten Sie die vereinbarte
Versicherungssumme wenn eine Invalidität (bleibende Beeinträchtigung) durch einen Unfall (plötzlich und unerwartet von aussen einwirkendes Ereignis) eintritt.
Hier wird die Versicherungssumme oft abgestuft nach dem Invaliditätsgrad als einmalige Zahlung erbracht.
 
Die Unfallrente leistet oft ab einer Invalidität von 50%. Das bedeutet, daß eine monatliche Zahlung in der vereinbarten Rentenhöhe erfolgt.
Auch bei der Unfallversicherung und Unfallrente unterscheiden sich sie Versicherungsbedingungen der einzelnen Unfallversicherungen erheblich.
 

Bei der großen Anzahl an unterschiedlichen Versicherungstarifen ist eine unabhängige persönliche Beratung unerlässlich. Den Unterschied der vielen Vertragsbedingungen kann mann als Laie selbst nicht ausarbeiten.
 
Ich zeige Ihnen den Unterschied zwischen der Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und der Unfallrente auf.
 
 
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